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ZFWG 2022, 85
VGH Baden-Württemberg 
Personengesellschaft kann mangels Gewerbefähigkeit nicht Inhaberin einer Spielhallenerlaubnis sein (Beschluss vom 25.11.2021, 6 S 2239/21)

Eine Personengesellschaft (hier: GmbH & Co. KG) ist nicht gewerbefähig und kann daher nicht Inhaberin einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle nach § 41 LGlüG BW sein.

VGH Baden-Württemberg, ZfWG 2022, 85-91 (Beschluss vom 25.11.2021, 6 S 2239/21)

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