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ZFWG 2019, 273
OVG Nordrhein-Westfalen 
Rechtmäßige Umdeutung des Widerrufs einer Geeignetheitsbestätigung in eine Rücknahme (Beschluss vom 04.02.2019, 4 B 1137/18)

Als Akt der Rechtserkenntnis ist eine Umdeutung auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zulässig, wenn den Beteiligten rechtliches Gehör gewährt wurde.

OVG Nordrhein-Westfalen, ZfWG 2019, 273-275 (Beschluss vom 04.02.2019, 4 B 1137/18)

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