Rechtmäßigkeit der Befristung von Spielhallenerlaubnissen bis zum Ende der Laufzeit des GlüStV (Urteil vom 10.03.2021, 4 A 4700/19)
Die Forderung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle, die die Laufzeit des Glücksspielstaatsvertrags überdauern soll, kann schon deshalb keinen Erfolg haben, weil die die Berufsfreiheit des Spielhallenbetreibers einschränkende Regelung primär nicht in der Befristung, sondern in dem glücksspielrechtlichen Erlaubnisvorbehalt in Kombination mit dem Verbundverbot und dem Mindestabstandsgebot liegt. …
OVG Nordrhein-Westfalen, ZfWG 2021, 370-377 (Urteil vom 10.03.2021, 4 A 4700/19)
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