Unionsrechtliche Beurteilung der Verhängung einer Verwaltungsstrafe für das Zugänglichmachen verbotener Ausspielungen (Beschluss vom 26.04.2022, C-508/20)
Art. 56 AEUV ist dahin auszulegen, dass das nationale Gericht, das mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer wegen Verstoßes gegen das Glücksspielmonopol verhängten Sanktion befasst ist, in einem Verfahren über die Verhängung von Sanktionen wegen eines solchen Verstoßes speziell prüfen muss, ob die in der anwendbaren Regelung vorgesehenen Sanktionen unter Berücksichtigung der konkreten Methoden für deren Bestimmung mit Art. …
EuGH, ZfWG 2022, 257-262 (Beschluss vom 26.04.2022, C-508/20)
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