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ZFWG 2022, 478
VGH München 
Veranstaltung und Vermittlung privater Zahlenlotterie ist erlaubnispflichtig (Beschluss vom 21.12.2021, 23 ZB 17.2446)

Die Veranstaltung und Vermittlung einer privaten Zahlenlotterie unterliegt dem glücksspielrechtlichen Erlaubnisvorbehalt (§ 4 Abs. 1 Satz 1 GlüStV 2012, Art. 2 BayAGGlüStV).

VGH München, ZfWG 2022, 478 (Beschluss vom 21.12.2021, 23 ZB 17.2446)

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