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ZFWG 2021, 416
VGH Baden-Württemberg 
Wettbürosteuer mit Brutto-Wetteinsätzen als Bemessungsgrundlage ist verfassungs- und unionsrechtskonform (Urteil vom 19.01.2021, 2 S 1535/19)

Wird eine Wettbürosteuer nach den im Wettbüro erzielten „Wetteinsätzen“ bemessen, so ist, wenn dieser Begriff in der Satzung nicht definiert ist, auf die Brutto-Wetteinsätze abzustellen, d. h. auf die Wetteinsätze einschließlich einer vom Wettkunden zu zahlenden Steuer nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz.

VGH Baden-Württemberg, ZfWG 2021, 416 (Urteil vom 19.01.2021, 2 S 1535/19)

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