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ZNER 2020, 242
BGH 
Zum Entschädigungsanspruch eines EEG-Anlagenbetreibers bei Einspeisemanagementmaßnahmen des Netzbetreibers (Urteil vom 11.02.2020, XIII ZR 27/19)

a) Ein Netzengpass liegt vor, wenn ein Netzbereich überlastet ist oder die Überlastung eines Netzbereichs droht und das Stromnetz daher nicht mehr sicher betrieben werden kann.

BGH, ZNER 2020, 242-246 (Urteil vom 11.02.2020, XIII ZR 27/19)

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