Die Einstellungs- und Entlassungsbefugnis als maßgebliches Kriterium für die Annahme des Status als leitende Angestellte in eigenständigen Betrieben
Nach einer jüngeren Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts (LAG, Beschluss vom 9.12.2024 – 16 TaBV 93/24) herrscht in der betrieblichen Praxis aktuell erhebliche Unsicherheit über die rechtliche Einordnung von Personen mit betrieblicher Leitungsfunktion als leitende Angestellte. Dreh- und Angelpunkt ist die Auslegung des § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 BetrVG, insbesondere hinsichtlich der Frage, …
Schnabel/von Alvensleben/Brinkmann, BB 2025, 1716-1720
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