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ZFWG 2020, 135
VGH Baden-Württemberg 
Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen härtefallbegründender Umstände (Beschluss vom 27.11.2019, 6 S 2384/19)

Die einen Härtefall begründenden Umstände müssen nach Maßgabe des § 51 Abs. 5 S. 1, Abs. 4 S. 1 LGlüG BW bis spätestens 18.11.2011 vorgelegen haben.

VGH Baden-Württemberg, ZfWG 2020, 135-137 (Beschluss vom 27.11.2019, 6 S 2384/19)

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