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ZFWG 2021, 494
OVG Nordrhein-Westfalen 
Widerruf gebündelter Erlaubnis zur gewerblichen Spielvermittlung in allen Bundesländern ist rechtmäßig (Beschluss vom 05.08.2021, 4 B 1143/21)

Ein gewerblicher Spielvermittler ist zuverlässig, wenn er insbesondere die Gewähr dafür bietet, dass die Vermittlung ordnungsgemäß und für die Spielteilnehmer sowie für die Erlaubnisbehörde nachvollziehbar und auch im Übrigen entsprechend den Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags durchgeführt wird.

OVG Nordrhein-Westfalen, ZfWG 2021, 494-498 (Beschluss vom 05.08.2021, 4 B 1143/21)

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