Prof. Dr. Olaf Müller-Michaels: Scalping soll schon im Ansatz bestraft werden
Durch sein Urteil 1 StR 106/13 vom 4.12.2013 verschärft der BGH die Auslegung des Straftatbestands der Marktmanipulation. Nachvollziehbar und richtig schneidet das Gericht Mittätern, die arbeitsteilig handeln (einer empfiehlt, der andere verkauft), das Argument ab, sie seien nicht strafbar, da jeder einzelne von ihnen nicht alle Tatbestandsmerkmale erfüllt habe.