: Rechtsweg - Auskunftsanspruch - personenbezogene Daten
Das BAG hat mit Urteil vom 3.2.2014 - 10 AZB 77/13 - entschieden:Verlangt der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnis-ses Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, ist regelmäßig gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst.