BGH: Auslegung eines Vollstreckungstitels – Flexitanks II
Der BGH hat mit Beschluss vom 25.2.2014 - X ZB 2/13 - wie folgt entschieden: Ein Vollstreckungstitel, der dem Schuldner aufgibt, über die von ihm getätigten Verkäufe bestimmter Gegenstände Auskunft zu geben und Rechnung zu legen, ist dahin auszulegen,