IDW: Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von § 8c S. 1 KStG
Nach Ansicht des IDW verstößt die Vorschrift, die ab einem Beteiligungserwerb von über 25 % zwangsläufig und ohne Erfüllung weiterer Voraussetzungen zum endgültigen Verlustuntergang führt, gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG.