BAG: Streikaufruf im Intranet
BAG, Beschluss vom 15.10.2013 - 1 ABR 31/12Amtlicher LeitsatzDer Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Nutzung eines für dienstliche Zwecke eingerichteten E-Mail Accounts durch die bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer zu Zwecken des Arbeitskampfs zu