EU-Kommission: EU-weite Vernetzung der Insolvenzregister
Durch die Vernetzung der Datenbanken von 7 Mitgliedstaaten (Tschechische Republik, Deutschland, Estland, Niederlande, Österreich, Rumänien und Slowenien) leitete die EU-Kommission am 7. 7. 2014 die Verknüpfung nationaler Insolvenzregister ein.