BGH: Umfang einer Darlehensrückführung bei Anfechtung
Der BGH hat mit Beschluss vom 26.6.2014 – IX ZR 130/13 - entschieden: Wird die Genehmigung einer Lastschrift verweigert, hat die Zahlstelle die Belastungsbuchung zum Datum der Belastung zu berichtigen;