BGH: Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks
BGH, Urteil vom 25.3.2014 - X ZR 94/12 Amtliche Leitsätze1. Ein grob undankbares Verhalten kann sowohl mangels Umständen, die objektiv die gebotene Rücksichtnahme auf die Belange des Schenkers vermissen lassen, als auch deshalb zu verneinen sein,