BAG: Streikaufruf im Internet
BAG, Beschluss vom 15.10.2013 - 1 ABR 31/12 Amtlicher LeitsatzDer Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Nutzung eines für dienstliche Zwecke eingerichteten E-Mail Accounts durch die bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer zu Zwecken des Arbeitskampfs zu