BFH: Auslegung eines Einspruchsschreibens
BFH, Urteil vom 19.8.2013, X R 44/11Amtliche Leitsätze1. Auch wenn im Rubrum eines Einspruchsschreibens ein "Bescheid über Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag" genannt ist, ist der Einspruch als lediglich gegen die Festsetzung des